Die elektronische Rechnung jetzt der Papierrechnung gleichgestellt!!

Das neue Steuervereinfachungsgesetz

 

Rückwirkend zum 1. 7. 2011 wurde die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich der Papierrechnung gleichgestellt. Papier- und elektronische Rechnungen werden umsatzsteuerlich für den Vorsteuerabzug anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind und die Rechnung alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.

Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist  gewährleistet,  wenn  die  Identität  des  Rechnungsausstellers  sichergestellt  ist.  Weiterhin  ist  die  Unversehrtheit des  Inhalts  gewährleistet,  wenn  die  nach  dem  Umsatzsteuergesetz  erforderlichen  Pflichtangaben  während  der Übermittlung der Rechnung nicht geändert worden sind.

Alle Infos können sie hier herunterladen.

 

Welche Konsequenzen hat das für Sie.

 

Besteht eine Aufbewahrungspflicht, sind ab sofort elektronische  Rechnungen  in  dem  elektronischen  Format  der Ausstellung bzw. des Empfangs (z. B. digital als E-Mail ggf. mit  Anhängen  in  Bildformaten  wie  pdf  oder  tiff,  digital  als Computer-Telefax,   digital   als   Web-Download   oder   in EDI-Formaten) aufzubewahren. Der Ausdruck einer elektronischen Rechnung wird steuerrechtlich nicht mehr anerkannt.

 

Unsere Lösung für Sie.

 

Mit unserem Dokumentenmanagement-System agorum® core können alle Anforderungen abgedeckt werden. Mit einem Rechnungseingangs-Workflow, werden alle Rechnungen, egal ob direkt elektronisch eingetroffen oder von Papier gescannt, in einen Prozess eingeschleust, der alle festgelegten Prüfbedingungen abbildet und dabei jeden Schritt protokolliert. Alle Dokumente rund um die Rechnungstellung, wie Bestellungen, Lieferscheine, Wareneingangsbestätigungen und natürlich die Rechnung selbst, können in Kunden- oder Projektakten zusammen abgelegt und miteinander verknüpft werden. So ist es jederzeit sehr einfach möglich, die Vorgänge rund um eine  Rechnung nachzuvollziehen. Die Archivierung der Daten erfolgt in agorum® core revisionssicher nach GDPdU & AO.

         

Ihre Vorteile auf einen Blick

 

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Senkung der administrativen Kosten
  • automatische Dokumentenverwaltung
  • Sichere Einhaltung unternehmensinterner Ausgabe-Prozesse
  • Papiereinsparung bei automatischem Duplexdruck
  • Formulare oder Briefbogen selbst erstellen

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Ihr Weg zur Lösung

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Ihr Ansprechpartner: Heinz-Gerd Schröder