Das neue Steuervereinfachungsgesetz
Rückwirkend zum 1. 7. 2011 wurde die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich der Papierrechnung gleichgestellt. Papier- und elektronische Rechnungen werden umsatzsteuerlich für den Vorsteuerabzug anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind und die Rechnung alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.
Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. Weiterhin ist die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet, wenn die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Pflichtangaben während der Übermittlung der Rechnung nicht geändert worden sind.
Alle Infos können sie hier herunterladen.
Welche Konsequenzen hat das für Sie.
Besteht eine Aufbewahrungspflicht, sind ab sofort elektronische Rechnungen in dem elektronischen Format der Ausstellung bzw. des Empfangs (z. B. digital als E-Mail ggf. mit Anhängen in Bildformaten wie pdf oder tiff, digital als Computer-Telefax, digital als Web-Download oder in EDI-Formaten) aufzubewahren. Der Ausdruck einer elektronischen Rechnung wird steuerrechtlich nicht mehr anerkannt.
Unsere Lösung für Sie.
Mit unserem Dokumentenmanagement-System agorum® core können alle Anforderungen abgedeckt werden. Mit einem Rechnungseingangs-Workflow, werden alle Rechnungen, egal ob direkt elektronisch eingetroffen oder von Papier gescannt, in einen Prozess eingeschleust, der alle festgelegten Prüfbedingungen abbildet und dabei jeden Schritt protokolliert. Alle Dokumente rund um die Rechnungstellung, wie Bestellungen, Lieferscheine, Wareneingangsbestätigungen und natürlich die Rechnung selbst, können in Kunden- oder Projektakten zusammen abgelegt und miteinander verknüpft werden. So ist es jederzeit sehr einfach möglich, die Vorgänge rund um eine Rechnung nachzuvollziehen. Die Archivierung der Daten erfolgt in agorum® core revisionssicher nach GDPdU & AO.
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Ihr Weg zur Lösung
Sprechen Sie uns an. Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Installation einer Demoversion und beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten unserer Lösungen. Hier können Sie einen Rückruf anfordern.
Ihr Ansprechpartner: Heinz-Gerd Schröder




